TÜV / AU Untersuchungen

Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und dementsprechend die Umwelt so gering wie möglich belastet. Sie wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und unterliegt im Normalfall auch denselben Zeitabständen zur Prüfung. Somit sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug regelmäßig einer Abgasuntersuchung zu unterziehen.
Hierbei wird durch einen Sachverständigen anhand elektrischer Prüfgeräte eine Messung an Ihrem Fahrzeug unternommen. Nach erfolgter Messung erhalten Sie einen Prüfbericht ausgehändigt und bekommen eine sechseckige Plakette auf ihr vorderes Nummernschild.

Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen an unsere Mitarbeiter:
1. Wie lange ist meine AU gültig? Wer braucht alles AU?
Kfz mit Ottomotor und geregeltem Katalysator müssen nach der Erstzulassung erstmals nach 3 Jahren zur Untersuchung, danach alle 2 Jahre. Dies gilt auch für Kfz mit Dieselmotor bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bei Kfz mit Benzinmotor ohne Katalysator oder Lambda- Regelung sowie bei Kfz über 3,5t zulässige Gesamtmasse ist eine Überprüfung jedes Jahr nötig. Für Krafträder, sowie für Traktoren und in der Regel auch für Oldtimer wird eine AU nicht benötigt.
2. Muss ich den Bericht aufheben? Was ist bei Verlust?
Der AU- Prüfbericht ist gem. § 47a (4) StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Sollten Sie Ihren AU- Prüfbericht verloren / verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die AU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue AU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen alleine reicht als Nachweis über eine gültige AU nicht aus.
3. Was passiert, wenn ich die Untersuchungsfrist überschritten habe?
Für den Fall, dass sie die Untersuchungsfrist überzogen haben, sieht der Gesetzgeber Bußgelder und sogar Punktestrafen vor. Den aktuellen Strafenkatalog finden Sie unter www.kba.de.
4. Wie lese ich meine Plakette?
Im Inneren der Plakette steht die Jahreszahl und senkrecht darüber der Monat. Die Daten geben Auskunft darüber, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Die Abgasuntersuchung (AU) gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und somit unsere Umwelt möglichst wenig belastet. Sie wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und unterliegt im Normalfall auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung.
Entsprechen die Abgaswerte den gesetzlichen Bestimmungen und sind auch sonst keine Auffälligkeiten festzustellen, erhalten Sie eine AU-Bescheinigung und Ihr Fahrzeug die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen. Über den nächsten AU-Termin informieren die Bescheinigung sowie die angebrachte Plakette. Die Bescheinigung muss zusätzlich zur Plakette im Fahrzeug mitgeführt werden.
Hauptuntersuchung
Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen einem Fahrzeugcheck unterziehen lassen: der Hauptuntersuchung. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12–24 Monate fällig.
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt.
Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen an unsere Mitarbeiter:
1. Wann ist es Zeit für die nächste HU?
An der Eintragung im Fahrzeugschein und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kann man fest stellen, wann die nächste HU fällig ist. Dort gibt die Jahreszahl und die senkrecht darüber stehende Monatszahl den Zeitpunkt an, wann man zu Untersuchung kommen sollte. Grundsätzlich gilt: Kfz ab Erstzulassung erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
2. Was passiert, wenn ich die Untersuchungsfrist überschritten habe?
Für den Fall, dass sie die Untersuchungsfrist überzogen haben, sieht der Gesetzgeber Bußgelder und sogar Punktestrafen vor. Den aktuellen Strafenkatalog finden Sie unter www.kba.de.
3. Wofür stehen die Farben der Plaketten?
Bei den HU- und AU- Plaketten ist jedem Jahr eine Farbe zugeordnet, die sich alle 5 Jahre wiederholen:
2001 – orange
2002 – blau
2003 – gelb
2004 – braun
2005 - rosa
2006 - grün
Tipp: Fragen Sie uns nach einer Haupt- und Abgasuntersuchung!








